Gratiszahnspange
Ab 1. Juli 2015 werden für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), die unter einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung leiden, die Kosten für festsitzende Zahnspangen zur Gänze übernommen.
Die Gratiszahnspange ist für alle Behandlungen ab 1. Juli 2015 unter folgenden Voraussetzungen eine bewilligungs- und kostenfreie Vertragsleistung:
1. Vorliegen einer Fehlstellung der IOTN Stufe 4 oder 5
2. Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres
3. Inanspruchnahme eines Vertragspartners
Das Vorliegen einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung wird mithilfe der internationalen IOTN-Klassifizierung (Index of Orthodontic Treatment Need) vom behandelnden Kieferorthopäden beurteilt.
Wird ein Nicht-Vertragspartner in Anspruch genommen, ist vor Behandlungsbeginn eine Bewilligung einzuholen. Mangels Direktverrechnungsmöglichkeit gebührt in solchen Fällen eine Kostenerstattung in Höhe des Vertragstarifs (EUR 4.550,-- für die gesamte Behandlung).
Festsitzende Zahnspangen nach dem 18. Lebensjahr bei IOTN Stufe 4 od. 5:
- Keine Vertragsleistung
- Vorherige Bewilligung erforderlich
- Kostenzuschuss EUR 3.500,-- (für die gesamte Behandlung)
Festsitzende Zahnspangen bei IOTN Stufe 3:
- Keine Vertragsleistung
- Vorherige Bewilligung erforderlich
- Kostenzuschuss EUR 3.500,-- (für die gesamte Behandlung)
Für weitere Auskünfte insb. zu Vertragspartnern für Gratiszahnspangen steht Ihnen Ihre Landes- oder Außenstelle (Tel. 05 04 05) zur Verfügung.